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Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat verschreibt sich in den drei kirchlichen Bereichen Liturgie, Verkündigung und Diakonie tätig zu werden. Darunter fällt:
 
Liturgie

  • den Sinn für die Liturgie wecken und die lebendige Teilnahme an den Gottesdiensten fördern.
  • liturgische Feiern anregen, vorbereiten und (mit)gestalten.
  • Vielfalt der liturgischen Feiern pflegen.

Verkündigung

  • den Glauben in Wort und Tat bezeugen und das Bewusstsein dafür in der Pfarrgemeinde wecken.
  • Evangelisierung und Vermittlung von Glaubenswissen (Glaubenskurse, Bildungsarbeit, Mitarbeit in der Sakramentenpastoral).
  • Förderung der Erwachsenenbildung.

Diakonie

  • den diakonischen Dienst vor Ort fördern.
  • Menschen in besonderen Lebenssituationen integrieren und seelsorglich begleiten.