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DU hast die Wahl!

Am 1. März 2026 finden in den bayerischen (Erz-)Diözesen die Pfarrgemeinderatswahlen statt. 

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. Im Pfarrgemeinderat wird Christsein gelebt.

Der Pfarrgemeinderat beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) entworfen hat. Die Kirche wird demnach von allen Gläubigen getragen, und alle sind verantwortlich für ihre Sendung: Den Menschen die Gestalt und Botschaft Jesu bekannt und erfahrbar zu machen.

Kandidatinnen & Kandidaten

In den letzten Wochen haben sich zahlreiche Mitglieder unserer Pfarrgemeinden für den Pfarrgemeinderat aufstellen lassen. DANKE für eure Bereitschaft und euer Engagement!

(Klick dich hier durch die Kandidatenlisten)

Höchstädt

Finningen

Deisenhofen

Oberglauheim

Schwennenbach

Sonderheim

Häufige Fragen (FAQ)

Wer ist wahlberechtigt?

Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.

Wie wird gewählt?

Die Pfarreiengemeinschaft hat sich auch 2026 dazu entschieden, die PGR-Wahlen als reine Briefwahlen durchzuführen. Du erhälst in den nächsten Tagen daher ganz automatisch Briefwahlunterlagen zugestellt.

Um dein Wahlrecht auszuüben, müssen die Unterlagen bis zum 1. März 2026 um 18:00 Uhr im Pfarrbüro wieder eingegangen sein.