Zum Hauptinhalt springen

Pfarrgemeinderat

von links: Tanja Kratzer, Pfarrer Daniel Ertl, Tanja Winter

Der Pfarrgemeinderat verschreibt sich in den drei kirchlichen Bereichen Liturgie, Verkündigung und Diakonie tätig zu werden. Darunter fällt:
 
Liturgie

  • den Sinn für die Liturgie wecken und die lebendige Teilnahme an den Gottesdiensten fördern.
  • liturgische Feiern anregen, vorbereiten und (mit)gestalten.
  • Vielfalt der liturgischen Feiern pflegen.

Verkündigung

  • den Glauben in Wort und Tat bezeugen und das Bewusstsein dafür in der Pfarrgemeinde wecken.
  • Evangelisierung und Vermittlung von Glaubenswissen (Glaubenskurse, Bildungsarbeit, Mitarbeit in der Sakramentenpastoral).
  • Förderung der Erwachsenenbildung.

Diakonie

  • den diakonischen Dienst vor Ort fördern.
  • Menschen in besonderen Lebenssituationen integrieren und seelsorglich begleiten.
Pfarrgemeinderat

Kirchenverwaltung

Der Kirchenverwaltung obliegen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben. Dabei sorgt sie dafür, dass das ihr anvertraute Stiftungsvermögen ungeschmälert erhalten und ordnungsgemäß verwaltet wird; zu diesem Zwecke hat sie insbesondere den Haushaltsplan der Kirchenstiftung aufzustellen, zu beraten und zu beschließen sowie die Jahresrechnung zu erstellen und über ihre Anerkennung zu befinden.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere

  • die Planung, Errichtung, Ausstattung und der Unterhalt der Kirchen in dem betreffenden Seelsorgsbezirk,
  • der Aufwand für eine würdige Feier des Gottesdienstes,
  • der Aufwand für die (weitere) Seelsorge gemäß can. 1254 § 2 CIC,
  • die Planung, Errichtung und der Unterhalt der den Pfarrgeistlichen, den kirchlichen Mitarbeitern und der Kirchengemeinde dienenden Gebäude,
  • die Beschaffung und der Unterhalt der Inneneinrichtung für die Kirchen sowie die Bereitstellung des Sachbedarfes für Gottesdienst und Seelsorge einschließlich der Mittel für Gemeindemission,
  • Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, sonstige Schulungen, Pfarrbriefe usw.,
  • die Bestreitung des sonstigen Verwaltungsaufwandes einschließlich des Sachbedarfs sowohl für die pfarramtliche Geschäftsführung wie für den Pfarrgemeinderat,
  • die gewissenhafte Verwaltung des sonstigen örtlichen Kirchenstiftungsvermögens.
Hubert Beck, Marlies Kaltenegger
Kirchenverwaltung

Kirchen & Kapellen

Pfarrkirche Maria Immaculata

Ein wahres Rokkoko-Juwel eröffnet sich dem Besucher beim Betreten der Schwennenbacher Wallfahrtskirche: Das Äußere des in den Jahren 1755 – 1775 erbauten Gotteshauses wirkt durch den niedrigen Turm eher unscheinbar. Schreitet man allerdings durch die zweiflüglige Tür, wird klar, warum das Kirchlein manchmal als „kleine Wieskirche“ bezeichnet wird: Johann Anwander (bekannt durch seine Bemalung an…
Kirchen & Kapellen